Bahnreisende
17. Juli 2009 von andreas
Die Bahnreisenden erhalten bei Verspätungen ab 60 Minuten nun eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Ticketpreises. Die Deutsche Bahn AG und 60 Prozent der Privatbahnen haben sich auf ein zentrales Formular geeinigt, welches die Reisen ausfüllen müssen wenn ihr Zug eine Verspätung hat. Das Erstattungsformular ersetzt den bisher sehr bürokratischen Weg eine Erstattung zu erhalten. Das Dokument umfasst zwei DIN A4 Seiten, kann vierfach gefaltet werden und ist vergleichbar mit der Einkommenssteuererklärung. Gemeinsam haben sich die ehemalige Bundesbahn und die privaten Bahnunternehmen darauf verständigt ein Servicecenter einzurichten. Das Servicecenter wird am 29.07.2009 in Frankfurt mit 50 Mitarbeitern eröffnet und soll sich um die Fahrgäste kümmern deren Züge sich verspätet haben.
Jedoch ist das Erstattungsformular nicht aus Eigenantrieb entstanden sondern nur in Folge eines neuen Gesetzes welches die Rechte der Bahnreisenden sowohl bei Zugverspätungen als auch Zugausfällen stärkt. Das Fahrgasterechtegesetz wird Ende Juli in Kraft treten. Bei einer Verspätung von 60 Minuten gibt es 25 Prozent Erstattung und 50 Prozent wenn sich der Zug zwei Stunden also 120 Minuten verspäten sollte. Wenn der Bahnreisende nachts von einer Zugverspätung oder Zugausfall betroffen sein sollte so übernehmen die Bahnunternehmen die Taxikosten von bis zu 80 Euro.
Zum Jahresende wird die Schlichtungsstelle Mobilität eingerichtet welche die bisherige “Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr” ersetzt. Die Schlichtungsstelle soll zwischen Bahngesellschaft und Fahrgast vermitteln falls er sich nicht mit der Ersattung einverstanden erklärt hat. Die Fluggesellschaften sollen sich ebenfalls an dem Projekt beteiligen und erhielten dazu eine entsprechende Aufforderung von den Bahnunternehmen. Es sollen alle Streitfälle bei der Bahn, Fluglinien, Strasse und Schiene durch die zentrale Anlaufstelle weitesgehend unbürokratisch geklärt werden.